Freienthal ist ein Ortsteil von Planebruch, gelegen im Landkreis Potsdam-Mittelmark von Brandenburg, südwestlich von Potsdam.
Die Wahlbeteiligung betrug in Freienthal 65,79 %, insgesamt gingen 125 der 190 Wähler an die Urne. Sechst Stimmen waren ungültig.
Bei der Erststimme lag Frank-Walter Steinmeier (SPD) mit 44 Stimmen vor Andrea Voßhoff (CDU) mit 33 Stimmen und Diana Golze (Die Linke) 24 Stimmen.
Bei der Zweitstimme (Parteienstimme) verteilt sich das Votum wie folgt:
SPD 41
Die Linke 26
CDU 33
FDP 9
Grüne 1
Piraten 7
Die Wahlbeteiligung lag jetzt bei 65,79, von den 125 abgegebenen Stimmen waren 8 ungültig.
Bei der Erststimme gab es folgende Stimmverteilung: Baaske (SPD) 58, Rabinowitsch (Die Linke) 26, Burkardt (CDU) 19
Die Zweitstimmenergebnisse:
SPD 53
Die Linke 25
CDU 26
DVU 1
Grüne 2
FDP 10
In Freienthal gibt es 195 Wahlberechtigte, davon waren 60 zur Wahl, was 30,8% entspricht. Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
SPD 22 ( 36,7%)
CDU 13 (21,7%)
Die Linke 6 (10,0%)
Familienpartei 8(13,3%)
FDP 5 (8,3%)
Die Grünen 3 (5,0%)
Die Frauen, Freie Bürgerinitiative und die Rentnerpartei je 1 Stimme (1,7%)
BAU Gemeindehaus wird später fertig
FREIENTHAL Das neue Gemeindehaus in Freienthal kann nicht wie geplant im August eröffnet werden. „Wir peilen zwar weiterhin den gesetzten Termin an. Es gibt aber noch einige Fragezeichen“, sagte der Bürgermeister der Gemeinde Planebruch, Ulf Dingelstaedt, kürzlich in der Sitzung der Gemeindevertreter.
Als sicher gelte bereits, dass einige Arbeiten erst im nächsten Jahr abgeschlossen werden können. So müsse das neu errichtete Haus vorerst unverputzt bleiben. Auch die Innenausstattung werde nicht gleich komplett zur Verfügung stehen.
Grund für die Verzögerungen sind Mehrkosten von fast 20 000 Euro für das kommunale Bauvorhaben, hieß es in der Gemeindevertretersitzung. „Das Haus wird aber schon in diesem Jahr voll funktionsfähig sei. Eine Küche wird auf jeden Fall eingebaut“, sagte Dingelstaedt. Sanitäranlagen und Heizung könnten ebenfalls in Betrieb gehen.
Für die Gestaltung der Außenlagen wird die Gemeinde das Material finanzieren. Die Ausführung wollen die im Dorf ansässigen Vereine in Eigenregie übernehmen. Die bisher im Nachbargebäude des Neubaus von der Gemeinde genutzten Räume, werden künftig der Jugend zur Verfügung stehen. A. K. (MAZ Fläming Echo vom 06.05.2009)
Die von Bürgermeister Dingelstaedt im Vorfeld geäußerten Befürchtungen haben sich bestätigt. Das neue Gemeindehaus in Freienthal wird frühestens 2009 fertig gestellt. Da die erhofften Fördergelder ausgeblieben sind, wird die gesamte Maßnahme gestreckt. In diesem Jahr werden die planerischen Aufgaben bei den beauftragten Architekten in Auftrag gegeben. Daneben kann mit dem Abriss des Jugendclubs begonnen werden. Dingelstaedt hofft durch Eigenleistung der Freienthaler die Kosten weiter zu senken. Andreas Koska
Die Freienthaler dürfen sich freuen. In der Dezembersitzung (2005) der Gemeindevertretung von Planebruch wurde ihnen ein kleines Weihnachtsgeschenk gemacht. Im nächsten Jahr wird endlich mit dem Bau des neuen Gemeindehauses begonnen. In dem für 2006 verabschiedeten Haushalt der Gemeinde sind dafür insgesamt 70.000 € vorgesehen. Die gesamte Maßnahme soll einen Umfang von 200.000 € haben. Die Gemeindevertreter und der Bürgermeister Ulf Dingelstaedt gehen davon aus, dass durch den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger die Arbeiten an den Außenanlagen in Eigenleistung erbracht werden können. Das Land und der Kreis haben dem notwendigen Projekt leider nur eine geringe Priorität eingeräumt. Deshalb muss man davon ausgehen, dass das Projekt überhaupt keine Fördergelder erhält. Im Jahr 2007 soll das Bauvorhaben abgeschlossen sein. Das alte Gemeindehaus befindet sich in einer ausgebauten Scheune. Direkt daneben betreibt die Dorfjugend den Jugendclub. Beides ist nicht im allerbesten Zustand. Die Räumlichkeiten des Clubs sind abrissreif, die des Gemeindehauses renovierungsbedürftig. Die Planungen sehen den Abriss des Clubs vor. An seine Stelle soll dann das neue Gemeindehaus treten. Das Haus wird einen großen Veranstaltungsraum haben, an diesen werden sich die Funktionsräume anschließen. Eine Küche, ein Tresenraum mit einer Durchreiche zum Saal und Toilettenräume werden dort Platz finden. Das alte Haus wird nach Fertigstellung des Neubaus den Jugendlichen zur Verfügung gestellt. Ulf Dingelstaedt hofft, dass alle Freienthaler mitziehen, um die Kosten möglichst gering zu halten und den Haushalt nicht zu überziehen.
Aus Anlass des Volkstrauertages fand am 19. November 2006 im Planebrucher Ortsteil Freienthal die zentrale Gedenkfeier des Amtes Brück statt.
Die Bundeswehr legte in Anwesenheit von Bürgern und Gemeindevertretern des Amtes und der Stadt Brück am Denkmal für die Gefallenen einen Kranz nieder. Der stellvertretende Kommandant des Truppenübungsplatzes, Hauptmann Michael Figura, gedachte in seiner kurzen aber eindrucksvollen Ansprache der Gefallenen der beiden Weltkriege. Er sagte: „Wir gedenken der Kameraden der Bundeswehr, die in friedenserhaltenden Einsätzen ums Leben gekommen sind.“ Damit gedachte die Bundeswehr zum ersten Mal im Rahmen des Volkstrauertages der Gefallenen der vergangenen Jahre, zum Beispiel in Afghanistan. Auch auf das Wiederaufkeimen der Nazis ging der Offizier indirekt ein, indem er sagte, das die Kreuze auf den Soldatenfriedhöfen der Bundeswehr „die immerwährende Aufgabe übertragen, nicht zu vergessen, nicht zu leugnen. Die uns Lehren aus der Geschichte ziehen lassen, die wir nicht vergessen dürfen“.
HELGA KÄSTNER
FREIENTHAL Es war ein gelungenes Jubiläum. So jedenfalls schätzen die Freienthaler und ihre Gäste die 250-Jahr-Feier des Ortes am vergangenen Wochenende ein. Die Organisatoren ernteten viel Lob.
Die Einwohner von Freienthal waren einst stolz auf den Zusatz „Kolonistengut“ im Grundbuch. Sie wollten nicht Häusler, Büdner oder Kätner genannt werden, wie in anderen Dörfern, sie wollten Kolonisten sein. Überhaupt war hier alles etwas anders als bei anderen Jubiläen. Schon am Freitag schauten sich rund 100 Interessierte die Ausstellung an, die die Geschichte jedes Hauses vorstellte. Sie lasen lange und gründlich, diskutierten, fotografierten, schrieben sich Wichtiges auf, fragten nach und lobten. Das Interesse an der eigenen Dorfgeschichte war groß. Am Ende waren über 600 Besucher in der kleinen Kirche und machten sich über die Geschichte des Kolonistengutes sachkundig. Der Höhepunkt kam allerdings am Sonnabend mit dem Festumzug. Wer am Vormittag durchs Dorf spazierte, konnte sich an allem erfreuen, was nach und nach vor die Häuser gestellt wurde: Geräte aus Küche und Stall, Erinnerungen an früher. Dazu geschmückte Eingänge, prächtige Blumendekorationen, Girlanden und Schrifttafeln.
Ab zwölf Uhr belebte sich die Dorfstraße mit den Einwohnern in historischen Kostümen. Der Wahl der Kleidung war ebenfalls ein Geschichtsstudium vorangegangen. Der König Friedrich II. musste her, und zwar zu Pferde. Schließlich ist seinem Bemühen zu verdanken, dass diese Kolonie entstanden ist. Die ersten Spinner stellten sich mit Namen vor. In den alten Kinderwagen waren die jüngsten Freienthaler im Festzug zu entdecken. Sogar die Eierfrau aus Damelang hatte es sich nicht nehmen lassen. Ein einfallsreich zusammengestellter Festzug begab sich dann vom oberen Dorf zum Festplatz. Spinnerinnen demonstrierten die Kunst des Spinnens auf einem Wagen. Bilder aus der landwirtschaftlichen Nebenbeschäftigung der Spinnerfamilien mit Esel, Ziege, Hundewagen wurden bestaunt. Pferd und Kuh gab’s im Gespann, dazu die alte Feuerwehr und die Garde des Königs und vieles andere mehr. Ein richtiger Havelkahn erinnerte daran, dass die Männer der Spinnerfamilien sich als Havelschiffer verdingten, weil der Spinnerlohn nicht ausreichte, die Familie zu ernähren. Alle Zuschauer am Rande folgten dem Festzug zum Festplatz, auf dem die Reden wiederum an verschiedene Etappen der Dorfgeschichte erinnerten.
Am nächsten Tag schaute Friedrich der Große dem Pflanzen der Jubiläums-Eiche vor der Kirche hoch zu Ross zu. Wieder hatte sich das Volk in historischen Kostümen eingefunden. Schließlich fand im Festzelt um Mittag herum der Festgottesdienst in der Kirche des Dorfes statt. Als Zeichen, dass Freienthal auch künftig wachsen will und Nachwuchs einplant, schloss sich schließlich eine Taufe an. Auugust 2004
HELGA KÄSTNER
Die Akten von Freienthal sind im Landeshauptarchiv sorgsam aufbewahrt. Eine Notiz zeigt, dass auch schon mal ein Interessierter hineingeschaut hat, ansonsten sind sie wohl seit über 200 Jahren unberührt. Abgelegt ist die Akte in Bornim unter Rep 2 D 11227 Amt Lehnin. Sie trägt den Namen „Akta über das von dem Kriegsrat Pfeiffer angelegte Spinnerdorf bei Damelang, Freyenthal genannt (Vol1)“.
Die erste Seite trägt die Jahreszahl 1753 und die Handschrift des königlichen Baumeisters Pfeiffer, der Freienthal im Auftrag des Königs errichten sollte. In diesem Ordner sind also Einzelheiten zur Entstehung Freienthals belegt. Für die kleine Delegation aus Freienthal begann nun so etwas Ähnliches, wie Amerika entdecken, nur dass es bei ihnen um die Geburt ihres Dorfes geht.
Bauholz für
50 Familien benötigt
Auf der ersten Seite schreibt Baumeister Pfeiffer am 21. August 1753, dass ein Dorf für sächsische Spinner in der Nähe von Damelang angelegt werden soll. Es folgt eine umfangreiche Tabelle über das Bauholz, das für die 50 ausländischen Spinnerfamilien aus Sachsen benötigt wird, von Meschkar unterschrieben. Daraus geht hervor, es wird nicht jedes Haus gleich aussehen, ein paar Unterschiede sind geplant. Das größte Gehöft wird der Schulze bewohnen. So sah jedenfalls der Plan aus:
1. Das Schulzengehöft 54 mal 36 Fuß 19 Gebind Ziegeldach 10 Fuß, Stall mit Strohdach, Scheune mit Strohdach (gerundet 17 x 11 m).
2. Schulmeisterhaus 42 mal 26 Fuß, Strohdach (13 x 8 m).
3. Hirtenhaus 28 mal 24 Fuß, Strohdach (9 x 8 m).
4. Kolonistenhäuser: 42 Fuß mal 24 Fuß lang, 8 Fuß im Stuhl, 9 Gebind Strohdach – jeweils für zwei Familien (13 x 8 m). Es folgt eine Auflistung der Bäume, Stämme, Bohlen, die benötigt wurden.
Um uns die Größe der Häuser vorstellen zu können, schlagen wir unter „Fuß“ nach und finden heraus, dass dieses Längenmaß in Preußen 0,314 Meter betrug. Der Förster Duden wird zur Prüfung des Bauholzes bestätigt. Dieser merkt an, dass er nicht mehr Holz schlagen will, als tatsächlich für den Bau benötigt wird. Er hat schließlich das Sagen in der königlichen Forst.
Pfeiffer bittet im Mai 1754 um einen zollfreien Pass, auf dem die Stämme nach Brandenburg transportiert werden sollen, um dort geschnitten zu werden. Die gewonnenen Bretter müssen auf gleichem Wege mit Pferd und Wagen zurück nach Damelang gelangen. Am 29. März 1754 wird die königliche Erlaubnis zum zollfreien Transport erteilt.
Schon am 29. Mai bittet Pfeiffer die Ämter Ziesar und Lehnin um „den nötigen Vorspann für die Colonisten von der Grenze aus bis Damelang“. Er teilt gleichzeitig mit, dass die ersten Spinnerfamilien im nächsten Monat ankommen werden.
Tatsächlich wird schon bald der Einzug der ersten Siedler gemeldet, die vermutlich unfertige Häuser vorfanden und nun beim Aufbau tüchtig anpacken mussten, wenn sie ein Dach über dem Kopf haben wollten.
Am 23. Juni 1754 teilte Schmidt aus dem Amt Lehnin mit, dass „eine Familie aus Schmerge und eine aus Goertzcke hat transportiert werden müssen“ (Schmergow und Görzke). Er bittet, dass der Landrat Schierstedt anweisen möge, dass auch das Amt Ziesar zum Transport verpflichtet werde, weil es näher an der sächsischen Grenze liegt.
Aus Berlin kommt aber an den Beamten Kriegsrat Schmidt in Lehnin die Mitteilung, dass Ziesar schon seinerzeit zum Transport aufgefordert wurde. Aus dem Amt Lehnin fragte Schmidt am 14. September 1754 an, wie der Abgang des Landes, auf dem Freyenthal erbaut wird, den Damelanger Nutzern vergütet wird. Es gäbe in Freienthal noch kein Schulzengericht, also wenden sich die Untertanen nach Lehnin und er wisse nicht, „woher er die Vergütigungen nehmen“ soll.
Hinzu kamen die Klagen des Pfarrers aus Rädel, er bekam nämlich (mindestens seit der Verwüstung von Lüttgen Damelang) von den Damelanger Nutzern 12 Scheffel Korn (1 preußischer Scheffel). Auf die will er nicht einfach so verzichten. Eine Prüfung der Forderungen wurde dem Amt Lehnin anbefohlen. Das gibt ja nun für uns Heutige ein ziemlich krummes Bild vom König und seiner Vorgehensweise: Landklau mit Anweisung des Königs? Oder wie? Hat er so wenig bedacht, dass damit der Zorn der Damelanger vorprogrammiert ist? Und wie mag die Predigt des Rädeler Pfarrers ausgefallen sein? Was tut der allmächtige König in solchem Fall? Er ordnet eine Prüfung der Zustände an.
Der Kirche das
Nutzungsrecht entzogen
So stellt noch im September 1754 das Königlich Preußische Churmärkische AmtsKirchen Revenuen Direktorium fest, dass „die Kirche zu Rädel auf der Gemarkung Lüttken Damelang drei Enden Land besitzt, die der Kriegsrat Pfeiffer entziehen möchte“. Seine königliche Majestät könne unmöglich zustimmen, dass der Pfeiffer einfach den Besitzern Land wegnimmt. Was nun, großer König Friedrich?
Er entzieht zunächst der Kirche das Nutzungsrecht. Das teilt er Pfeiffer aus Berlin mit, vier Unterschriften bekräftigen die Entscheidung. Wenig später kam allerdings ein Hinweis, dass fünf Damelanger Besitzer in Lütgen Damelang Besitz haben: Martin Baatz, Peter Trinkwitz, Hans Rochen, Friedrich Brauer, Martin Batz, alle geben für ein Stein Flachs 8 Thaler und geben pflichtgemäß Hafer in Metzen (1 bis 15 Metzen) ab. (Eine Metze in Preußen 3,4351 Liter.)
Sie hätten bisher ordnungsgemäß die Abgaben geleistet, also wollten sie jetzt auch eine Entschädigung für den verlorenen Besitz. So teilt es sinngemäß Kriegsrat Schmidt vom Amt Lehnin dem König mit.
Pfeiffer kommt am Jahresende den Damelangern entgegen. Er stellt am 7. Oktober 1754 fest, dass den Besitzern die diesjährige Ernte noch gehört, aber im nächsten Jahr werden das Land die Kolonisten bestellen. Sie müssen auch noch das Predigerkorn für die Ernte dem Küster und dem Pfarrer abliefern. Für das nächste Jahr sind sie davon befreit, allerdings auch von ihrem bisher genutzten Land.
Im Plan Friedrich II., des großen Königs, auf der Wüstung Klein Damelang eine Kolonie mit sächsischen Spinnern anzulegen, stand vornan die Gewinnung eines Dorfschulzen, der für Recht und Ordnung sorgen sollte. In den Freienthaler Akten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs sind alle Anforderungen festgelegt: Damit ist der Schulze berechtigt, einen Dorfkrug und eine Lebensmittelverkaufsstelle zu führen, außerdem Landwirtschaft mit einer Schäferei zu betreiben. Das sind beachtliche Privilegien, die der König dem Schulzen einräumt.
Sächsische Städte
waren sehr nah
Baumeister Pfeiffer erklärte am 3. Dezember 1754 zum Stand der Besetzung des Dorfes mit einem Dorfschulzen, dass er plant, zum Schulzenamt „die Brauerei dazuzulegen“. Er begründet es damit, „weil die königlichen Städte und das Amt sehr weit, aber die sächsischen Städte sehr nahe gelegen“ sind. Die Kolonisten sollen also nicht etwa sächsisches Bier aus Brück trinken. Pfeiffer bedauert auch, dass „zur Übernahme der Mühle hat sich noch niemand finden wollen. Der angenommene Schulze ist eines Bürgers Sohn aus Brandenburg und er sei ein zu den Diensten geeigneter Mann.“ Für ihn und sein Dorf gab es Festlegungen:
1. Der Schulze Christian Friedrich Spitta erhält die Genehmigung zu freiem Bier- und Branntweinausschank, freies Bauholz, Fleisch, Brot und die Erlaubnis zum „Victualienhandel“ (Lebensmittel-), 60 Morgen Acker, 4 Morgen Garten und 8 Morgen Wiese. Er erhält die Erlaubnis, acht Kühe zu halten und das davon erhaltene Jungvieh und das benötigte Zugvieh. Er darf es aber nicht auf die Gemeindeweide treiben. Er ist von allen Abgaben befreit. Er darf seinen Besitz vererben oder an andere verkaufen.
2. Der Schulze erhält 30 Morgen Kirchenacker und 4 Morgen Wiese gegen einen beständigen Zins von 5 Taler und 10 Groschen, den er der Kirche nach sechs Freijahren jährlich entrichten muss.
3. Er muss bei seinem Etablissement noch drei ausländische Familien als Tagelöhner beschäftigen. Dafür erhält er noch 60 Morgen Acker und 24 Morgen Wiese zu seinem Schulzengut hinzu, außerdem freies Bauholz. (Anm.: Das benachbarte kursächsische Brück war schon Ausland.)
4. Ihm wird die Befugnis erteilt, eine Schäferei von 40 Stück Schafen bei seinem Schulzengut „einzulöhnen“. Er ist berechtigt, die Schafe in der grünen Heide und dem Bruche zu hüten.
Pachtgetreide ist
pünktlich zu liefern
5. Für die Branntwein- und Braugerechtigkeit stehen ihm jährlich Eichen- und 2 Haussen Erlenholz zur Verfügung. Er soll versprechen, nach den sechs Freijahren pünktlich sein Pachtgetreide und andere Abgaben zu leisten.
6. Er bestellt die Gerichtsschöppen, in jedem Viertel einer. Sie erhalten zwei Morgen Gartenland und 2 Morgen Wiese, nebst der Erlaubnis zwei Kühe zu halten und auf die Gemeindeweide zu treiben.
7. Der gesamten Gemeinde wird versprochen, 1 Morgen Wiese und 1 Morgen Garten und eine Kuh auf die Gemeindeweide treiben zu dürfen. Die Häuser und die dazugehörigen Besitztümer sind ihr Eigentum und können vererbt werden, ohne alle Abgaben und Beschwerden. Geschenkte Häuser und Besitzungen dürfen nicht ohne Absprache mit der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer verkauft werden oder darauf Kredit aufnehmen.
8. Für Reparaturen an Gebäuden oder Neubau sind die Besitzer selbst verantwortlich. Sie erhalten das Bauholz aus der königlichen Forst mit Bezahlung.
9. Der Schulze und die Gemeinde erhalten das Feuerholz als Lager- und Stubbenholz aus der königlichen Lehniner Forst ohne Bezahlung, solange diese Sorten vorhanden sind. Sollten sie fehlen, so muss jeder das benötigte Holz kaufen.
10. Schulze und Gemeinde stehen zu allen Zeiten mit den ihnen verliehenen Freiheiten und Pertinentien unter dem Schutz des Königs.
Auf königlichen Kosten werden angesiedelt:
1. 50 Spinner, sie erhalten à 1 Morgen Wiesenland.
2. Der Schulze mit 60 Morgen Acker, 4 Morgen Garten, 8 Morgen Wiesen.
3. Die Kirche bekommt 30 Morgen Acker und 4 Morgen Wiese.
4. Vier Gerichtsschöppen bekommen jeder einen Morgen Garten und einen Morgen Wiese.
5. Der Schulmeister erhält 2 Morgen Garten und 2 Morgen Wiese. Zur Unterhaltung von zwei Bullen 6 Morgen Wiese.
6. Der Hirte hat 1 Morgen Garten und 2 Morgen Wiese zu beanspruchen.
Nur 315 Morgen Land
für die Gemeinschaft
7. Der Schulze erhält gegen Zins 60 Morgen Acker und 24 Morgen Wiese zur Ansetzung von drei Familien.
8. Dem Müller sollen 2 Morgen Garten und 2 Morgen Wiese zugeteilt werden.
Insgesamt soll das Kolonistendorf eine Gemarkung von 315 Morgen haben. Das ist nicht viel für die neue Gemeinschaft. Kein Wunder, dass sie, wo sie nur können, Land erwerben wollen, auch von den Damelangern.
FREIENTHAL Was erwartete die Spinnerfamilien, die ihren Wohnsitz nach Freienthal verlegt hatten. Was erwartete den Schulzen? Der König jedenfalls hatte klare Vorstellungen, wie das neue Dorf funktionieren soll, und fasst sie in einigen Punkten zusammen.
Seine königliche Majestät in Preußen Friedrich II. weist 1754 an, dass in allen Spinnerdörfern bestimmte Verordnungen eingehalten werden.
1. Der Schulze Christian Friedrich Spitta soll den Handel unterstützen und die vier Gerichtsschöppen anhalten, dass sie alle 14 Tage die Abrechnungen abfordern (bei einem Groschen Strafe).
2. Der Schulze musste auf Bedacht sein, dass im Dorf ausreichend Brot, Getränke und andere Lebensmittel zur Verfügung stehen. Wenigstens an jedem Sonnabend soll Frischfleisch zu haben sein. Alles zu einem billigen Preis. Was die Einwohner nötig haben, muss es im Dorf geben. Müssen sie dafür erst in ein anderes Dorf, so verlassen sie ihre Arbeit.
3. Es ist zu beobachten, dass die Einwohner die erblich geschenkten Häuser ruinieren und einwohnen. Deshalb soll der Schulze alle Vierteljahre mit den Gerichtsschöppen alle Gebäude kontrollieren. Gefundene Mängel sollen notiert werden und die Einwohner angehalten werden, sorgsam mit dem Eigentum umzugehen.
4. Der Schulze muss nicht gestatten, dass die Einwohner ihren Mist oder das Brennholz in die Dorfstraße bringen, sondern beides muss auf den Höfen in gehöriger Distanz platziert werden. Die Dorfstraße muss so allemal gereinigt werden und die Brunnen in gutem Zustand erhalten werden.
5. Vor den Häusern sollen zwei Linien von Maulbeerbäumen gepflanzt werden. Sie sollen Nutzen bringen und dem Dorf zur Zierde gereichen. Außerdem würden sie mehr Sicherheit vor Feuergefahr bringen. Jeder Wirt soll zwei Bäume unentgeltlich erhalten und pflanzen. Die Einwohner sollen die nötigen Löcher machen und den nötigen Mist hineintun. Die Bäume sind gehörig zu begießen. Sollten sie eingehen, müssen sie aus eigenen Mitteln wieder angeschafft werden.
6. Den Männern ist freigestellt, einen Beruf auszuüben oder auf Tagelohn zu arbeiten. Die Weiber und Kinder aber sind schlechterdings schuldig, jahraus jahrein sich mit dem Spinnen zu beschäftigen, ordentlich zu arbeiten und nicht die Fabrikanten zu hintergehen.
7. Der Schulze hat die Pflicht, vom Fabrikanten ausreichend Wolle zu beschaffen, um solche unter die Einwohner zu verteilen. Das gesponnene Garn nimmt er in Empfang und kontrolliert die Qualität der Stücke. Das heißt, es muss so fein wie möglich gesponnen werden. Aus einem Pfund von Wolle müssen 10 bis 14 Stück gesponnen werden. Bei guter Arbeit wird seine königliche Majestät dem besten Spinner zu seiner Aufmunterung eine kleine Prämie reichen lassen.
8. Die Wolle muss der Schulze auf seine Kosten abholen und das daraus gezogene Garn wieder dahin liefern. Er muss den Spinnern für jedes Stück, das 4 Ellen lang und 20 Fitzen Fäden stark ist, 40 Groschen bezahlen. Der Schulze erhält für jedes Pfund Wolle 6 Pfennig vom Fabrikanten und 6 Pfennig vom Spinner.
9. Der Schulze soll darauf achten, dass im Dorf keine andere Wolle als die er ausgibt verarbeitet wird. Es sollen auch keine andere, als die kleinen Räder genommen werden. Er ist berechtigt, die Schweizer Räder wegzunehmen.
10. Er muss garantieren, dass er den Spinnern das verdiente Geld so schnell wie möglich ausbezahlt.
11. Wenn Spinner das Garn feucht machen oder schlechtes und nicht zu gebrauchendes Garn spinnen, die Fitzen nicht richtig befunden werden, muss ihnen beim ersten Mal der verursachte Schaden vom Lohn abgezogen werden. Beim zweiten und dritten Mal aber sind sie nebst dem Abzug mit proportionierter Gefängnisstrafe zu belegen.
12. Der Schulze soll solche Vergehen verhindern oder selbst dafür grade stehen.
13. Der Schulze soll die Leute in guter Ordnung halten. Er wird autorisiert, alle Polizei- und Bagatellsachen im Dorf selbst abzumachen und sich in solcher Absicht ein Blockhaus anzuschaffen, um die Ungehorsamen nach Beschaffenheit des Verbrechens bestrafen zu können.
14. Grobe Missetäter oder Leute, die sich nicht bessern wollen, müssen vom Schulzen der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer gemeldet werden. Der Schulze soll gegen Angriffe aus dem Dorf geschützt werden.
Die Werber hatten die Kolonisten mit Versprechungen ins Land geholt. Sie kamen, weil sie ein besseres Leben erhofften. Doch vor Ort mussten sie bittere Erfahrungen machen, auch das verrät die Akte im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Bornim. Die versprochenen Rechte mussten eingeklagt werden. Deshalb schrieben die neuen Untertanen ihrem König:
„Eurer königlichen Majestät wird noch in Erinnerung sein, dass 50 sächsische Kolonistenfamilien das Dorf Freienthal angebaut haben. Nun aber ist uns laut Beilage von dem Kaufmann Metze zu Brandenburg ein halbes Haus erb- und eigentümlich ohne Abgaben mit einem Morgen Garten und einem Morgen Wiese, einer Kuh und zwei Schweinen versprochen worden. Wir sollten von der brandenburgischen Parchent und Cannefach Fabrik ausreichend Arbeit erhalten, aber dazu können wir zur Zeit nicht gelangen, so dass die meisten Konsorten ihr mitgebrachtes Vermögen zugesetzt haben. Bei der jetzigen Winterzeit wissen sie sich nicht anders zu ernähren. Keiner von uns hat die versprochenen Transportkosten erhalten. Wir bitten die königliche Majestät alleruntertänigst gehorsamst an die brandenburgische Fabrik eine Order zu erlassen, dass die Kolonisten in Freienthal mit Arbeit belegt werden.“ Unterschrieben von Friedrich Wieland und Hans Wieland im Namen aller Kolonisten. Einen Schulze scheint es noch immer nicht zu geben.
Noch ist der König freundlich zu den Kolonisten und beauftragt den Kriegsrat Pfeiffer, der auch die Oberaufsicht beim Bau des Dorfes hatte, am 7. Dez. 1754, die Umstände zu untersuchen, die zur Klage der Kolonisten geführt haben. Damit soll er überprüfen, was ihnen bei ihrem Engagement versprochen wurde und was bisher nicht erfüllt wurde. Der König bittet um „erforderliche Nachricht“ wegen Transportgelder und um Angaben, woher sie mit dem Gespinnst versehen werden sollen. Die Neusiedler gehen unerlaubte Wege, um sich die versprochenen Rechte zu verschaffen. Das wiederum darf das Amt nicht zulassen und stellt deshalb eine Liste der Holzverbrecher mit 11 Namen auf (1754). Das Holz wurde wirklich zum Bau der Häuser und Ställe gebraucht, versprochen, aber nicht geliefert worden. Am 10. März 1755 fragte der königliche Förster Duden bei der Kriegs- und Domänenkammer an, wie die Anweisung für das Holz-Gehege für die Gärten der Kolonisten in Freienthal lautet. Bis zu ihm war wohl die Maßnahme zur Umzäunung der Gärten am Haus zur Verhinderung von Diebstahl und Wildschaden nicht gekommen.
Erst aus der Antwort vom 12. Mai 1755 geht hervor: Den Kolonisten wurde Holz zum Bau von Plankenzäune an der Dorfstraße genehmigt. Der Zaun ist nach Verordnung an der äußersten Seite der Gärten zu bauen. Die Planken sollen 9 Fuß gehauen werden.
Die Kolonisten aus Freienthal klagen vereint ihr Leid. Es erscheinen im Amt Lehnin Andreas Kohler, Johann Friedrich Schlumeke, Erdmann Puhlmann und Gotthilf Kirchbach, um sich im Namen aller Kolonisten zu beschweren. Sie hätten nicht erhalten, was ihnen versprochen wurde. Es fehlen noch: 1. der Grundbrief, 2. drei Gemeindebrunnen, 3. die Transportkosten, 4. ein Morgen Wiese, 5. 1/2 Morgen Garten und 1/2 Morgen Kohlland.
Sie könnten deshalb den Untertaneneid noch nicht ablegen. Sobald ihre Forderungen erfüllt seien und sie eine schriftliche Bestätigung hätten, würden sie mit Freuden den Eid leisten. Doch bis dahin gingen noch ein paar Jahre ins Land. Friedrich der Große musste erst seine Armee in den Krieg schicken. (Schlesische Kriege). Das ging vor. Erst 1773 wurden ihnen die Grundrechte vom König schriftlich bestätigt. Das weisen die Hypothekenbücher aus, die ebenfalls im Landeshauptarchiv in Bornim einzusehen sind.
Am 20. März 1755 berichteten die Damelanger Nutzer, dass noch kein Schulze und kein Kolonist das Land in Lüttgen-Damelang bestellt, deshalb schlagen sie vor, es auch in diesem Jahr bebauen zu dürfen. Sie wollen auch wie ehedem die Abgaben an das Amt Lehnin leisten.
Allmählich wurde die Leidenschaft der Freienthaler, sich für die versprochenen Rechte einzusetzen, als Aufsässigkeit gedeutet. Am 19. April 1755 erhielt Kriegsrat Schmidt zu Lehnin die Order, „diese Kolonisten nochmals aufzufordern, dass sie sich nicht so widerspenstig aufführen und den Eid der Treue ablegen sollen. Falls diese Leute sich ferner widersetzen und den Eid ablehnen, so hat der Beamte ihnen anzutreten, dass die Widerspenstigen ohne Ausnahme weggejagt werden sollten, wobei die Rädelsführer sofort arretiert werden.“
Das war nun doch ein deutliches Zeichen für die Kolonisten, sich zu mäßigen. Aber schließlich wollten sie nicht mehr als ihre versprochenen Rechte einklagen, doch auch das ziemte einem Untertanen nicht wirklich.
Am 1. Mai 1755 erschienen im Amt Lehnin der Schulze mit den beiden Schöppen und dem Soldat Peter Trinckwitz als Kossät zu Damelang. Der Soldat bittet um den Acker, den er bisher in Lüttgen-Damelang genutzt hat. Er wäre auch mit einer Entschädigung einverstanden. Im Juni wird mitgeteilt, dass der Soldat etwas Heidekorn ausgesät hat. Also doch. Ein Privileg für den Soldaten, der dem König diente.
Am 20. Juli 1755 unterstützte der Kriegsrat Schmidt vom Amt Lehnin die Kolonisten und forderte beim König die versprochenen Rechte ein. Ein verständnisvoller Beamter setzt sich für das neue Dorf wohlwollend ein. Noch. Das änderte sich allerdings bald.
/Teil 6 BÄRBEL KRÄMER
FREIENTHAL Schule und Bethaus waren für die Freienthaler Kolonisten von Anfang an vorgesehen, aber sie hatten viele Bittschriften zu schreiben, bis sie endlich zu beiden Einrichtungen kamen. Dreißig Jahre gingen ins Land. Sie wollten nicht einsehen, dass sie sich mit einem Bethaus begnügen sollten und wünschten sich eine richtige Kirche mit Turm und Glocke. Aber ihre Wünsche wurden vorerst nicht erhört. Unterricht wurde in einer Stube erteilt, Gottesdienst im Gasthaus. Das hielt nun auch der Inspektor aus Potsdam für einen unhaltbaren Zustand und unterstützte die Forderungen der Kolonisten.
In der Chronik von Freienthal heißt es: „Die Kirche liegt an der Dorfstraße, östlich vom Steinhaus’schen, westlich vom Fr. Boltz’schen Kolonistengute mit der Schule unter einem Dach. Sie wurde erbaut als ein Bethaus, 1784 vom König Friedrich II. geschenkt und 1792 auf eigene Kosten der Gemeinde mit einem Turm versehen. Der Turm über dem Giebel ist mit Brettern verschalt. Im übrigen ist das Gebäude von Mauerfachwerk errichtet, teils massiv, und hat ein Ziegeldach. Es ist 65 Fuß lang und 31 ½ Fuß breit.“
Das Gesuch der Freienthaler Kolonisten über die Anschaffung einer Glocke und eines Glockenstuhls befindet sich in den Akten des Brandenburgischen Landeshauptarchives in Potsdam. Sie baten darin ihren „Allerdurchlauchtigsten Großmächtigen allergnädigsten König“ beides aus ihrer eigenen Kasse anschaffen zu dürfen. Dieses Gesuch trägt das Datum des 20. Oktober 1791.
Das Papier wurde damals durch die Freienthaler dem Justizamt Lehnin überreicht. Darin heißt es: „Sie bitten unablässig ihr allergnädigst zu erlauben, das Glockenhaus nach den von ihr eingereichten Anschlag bauen zu dürfen, da ein Glockengerüst ihrem Zwecke nicht gemäß ist und die Gemeinde auch hinreichend Geld dazu in ihrer Spinnercaste vorrätig hat, und solches auf diese Art sehr gut angewendet wird.“
Das Justizamt in Lehnin stand dem Ansinnen der Kolonisten positiv gegenüber. Schon für den 9. November 1791 wurde die gesamte Freienthaler Gemeinde ins Justizamt Lehnin geladen. Nur der Kolonist Schlichting und der Rentier Martin Weber waren nicht erschienen. Dazu in einer Notiz: „Ersterer ist auf Arbeit zum Dreschen und der Weber ist ein invalider Soldat, der nicht gehen kann. Sodann ist noch Colonisten Wohnung, welche der Kolerschen Erben zugehört und an einen Tagelöhner Martin Hollmeier vermietet ist. Hollmeier ist nicht erschienen und der Vormund für die Kolerschen Erben ist Schlichting.“
In Lehnin bekundeten die Freienthaler Kolonisten erneut ihren Willen, die Kosten der Glocke selbst zu übernehmen, „…da wir das Geld dazu vorrätig haben und zu nichts bestraft werden können“ und „ … da die Gemeinde mittlerweile aus einem Schulzen und 30 Colonisten bestehe, und somit schon recht groß ist, ist eine Glocke bei allen nötigen Fällen zu öffentlichen Bekanntmachungen und zum Kirchleuten höchst notwendig“.
Das Glockenhaus betreffend erklärten sie: „ …das Gerüst mit einer Glocke ist nur niedrig, mithin ist der Schall wenn geläutet wird, bei einem solchen Gerüste in der Gemeinde nicht überall zu hören …, somit muß die Glocke hoch hängen. Wir haben in unserem Dorf Freienthal 4 Colonisten, welche Zimmerleute sind und die ohne viele Kosten für den besagten Vorschlag und das Glockenhaus auf unser Bethaus richtig und gut umbauen wollen. Hierdurch erreicht die Glocke zum Läuten ihre ordentliche Höhe, das Bethaus würde auch verschlossen, wenn eine Kammer mit Türchen drauf wäre und da wir einmal das Geld dazu vorrätig haben, so wollen wir aus unserer Caste (Kasse), solches gern dazu hergeben und gleich ein richtiges Gotteshaus machen lassen …“
Der Vorgang wurde am Ende durch jeden Kolonisten unterzeichnet. Genau gesagt, der Schreiber setzte den Namen, der Kolonist setzte seine eigenen drei „xxx“. Schreiben konnte nur ein Einziger von ihnen.
Der König gestattete schließlich die Anschaffung von Glocke und Glockenstuhl. Damit ging auch die Zeit des „Klappern“ zu Ende. Durch Klappern wurde einst zur Kirche gerufen.